19.4.2. Der knapp 66-jährige Beschuldigte ist deutscher Staatsangehöriger. Er ist im Januar 2006, also vor 15 Jahren, aus Deutschland in die Schweiz gezogen. Grund für die Einreise waren nach seinen Angaben die Arbeitsbedingungen, die damals in der Schweiz besser gewesen seien (Protokoll vom 6. Juni 2019 S. 34 act. 152). Der Beschuldigte spricht hochdeutsch. Schweizerdeutsch versteht er gut. Er hat in Deutschland die Schule besucht und studiert und dort über drei Viertel seines Lebens verbracht.