700.00. Insgesamt resultiert damit ein monatliches Nettoeinkommen von gerundet Fr. 4'000.00. Unter Berücksichtigung eines Abzugs von 20 % für Krankenkasse und Steuern und eines weiteren Abzugs von 20 % für die hohe Anzahl Tagessätze ergibt sich ein Tagessatz von gerundet Fr. 80.00. 18.6.7. Wie bereits ausgeführt, ist dem Beschuldigten an sich eine eigentliche Schlechtprognose zu stellen. Diese ist für die neu ausgefällte Freiheitsstrafe von 18 Monaten nur unter Berücksichtigung des Vollzugs der Geldstrafe zu verneinen (siehe dazu oben). Somit ist die Geldstrafe von 180 Tagessätzen à Fr. 80.00, d.h. Fr. 14’400.00, zu vollziehen.