Dem Beschuldigten war bewusst, dass die Ärztezentrum N. AG überschuldet und der Gang zum Konkursrichter unvermeidlich war. Dies hat ihn nicht davon abgehalten, während Monaten unter Verletzung grundlegender Rechnungslegungsvorschriften im gleichen Stil weiter zu wirtschaften und die Vermögenslage der Ärztezentrum N. AG fortlaufend zu verschlimmern. Er hat damit eine beachtliche Gleichgültigkeit gegenüber seinen zahlreichen Gläubigern und insbesondere auch gegenüber seinen eigenen Mitarbeitern, die um ihren Lohn geprellt wurden, an den Tag gelegt. Das konkrete Verhalten des Beschuldigten ging damit deutlich über ein bloss tatbestandsbegründendes Verhalten hinaus.