des Ministero pubblico del Cantone Ticino vom 10. Oktober 2017 ausgesprochene Geldstrafe von 10 Tagessätzen à Fr. 130.00 gewährt worden ist, hat sie widerrufen (vorinstanzliches Urteil S. 55 ff.). Der Beschuldigte beantragt in seiner Berufung die Ausfällung einer bedingten Geldstrafe sowie den Verzicht auf den Vollzug seiner Vorstrafen. Die Staatsanwaltschaft beantragt in ihrer Anschlussberufung die Ausfällung einer Freiheitsstrafe von 4 Jahren. 18.2. Das Bundesgericht hat die Grundsätze der Strafzumessung wiederholt dargelegt. Darauf kann verwiesen werden (BGE 144 IV 217; 141 IV 61 E. 6.1.1; 136 IV 55 E. 5.4 ff. mit Hinweisen). - 38 -