18. 18.1. Die Vorinstanz hat den Beschuldigten für die begangenen Delikte zu drei Jahren Freiheitsstrafe unter Anrechnung von 63 Tagen Untersuchungshaft, einer Geldstrafe von 360 Tagessätzen à Fr. 160.00 als teilweise Zusatzstrafe zu den Geldstrafen aus den Urteilen des Obergerichts des Kantons Aargau vom 21. April 2015 und des Ministero pubblico del Cantone Ticino vom 10. Oktober 2017 sowie zu einer Busse von Fr. 10'000.00 verurteilt.