erhalte (Ordner 5.7.4 act. 183). Der Beschuldigte teilte E. mit Schreiben vom 31. Januar 2017 mit, dass er dem Antrag auf unbezahlten Urlaub vom 1. Februar 2017 bis 31. Januar 2018 zustimme. Weiter wies der Beschuldigte E. darauf hin, dass während dieser Zeit keine Zahlungen an die Rentenversicherung und die Zusatzversicherung bezahlt würden und auch keine Ansprüche auf Krankentaggeld, Lohnfortzahlungen und Unfallleistungen bestünden (Ordner 5.7.4 act. 184).