Beschuldigten die Bedeutung der auf den Rechnungen verwendeten ZSR- Nummer bekannt. Ebenso war ihm bewusst, dass die Versicherungen die Leistungen in Kenntnis des wahren Leistungserbringers nicht oder erst zu einem späteren Zeitpunkt nach erfolgter Prüfung der Zulassung erbracht hätten. Er verwendete daher bewusst eine falsche ZSR-Nummer resp. liess sie verwenden, um die rasche und reibungslose Auszahlung des Rechnungsbetrags zu veranlassen, die ihm ohne vorgängige Prüfung des effektiven Leistungserbringers (noch) nicht zustand.