Der Mandant (Frau D.) sei nur derjenige, auf den die Abrechnung letztendlich ausgezahlt werde. Für die Krankenkasse entscheidend sei der Leistungserbringer, für den ein eigenes Feld vorgesehen sei. Dort stehe aber grundsätzlich nur die GLN-Nummer des Leistungserbringers. Wenn neue Ärzte gekommen seien, die von Anfang - 24 -