, Leiterin Fachbereich Bewilligungen, Departement Gesundheit und Soziales, war ihr letzter Arbeitstag in der Praxis des Beschuldigten am 12. Juli 2014 (Ordner 1.2.1 act. 157). Die Rechnungen listen Leistungen auf, die erst nach dem Austritt von AJ. aus der Praxis des Beschuldigten erbracht wurden. Entsprechend muss als erstellt gelten, dass nicht AJ. die Leistungen erbracht hat und die Rechnungen diesbezüglich einen unwahren Inhalt aufweisen. Das wird vom Beschuldigten nicht bestritten.