12 Frage 51). Daran ändert nichts, dass sich gemäss seinen eigenen Angaben «das mit den Briefen» gar nicht gelohnt haben soll, weil die Gebühren zu niedrig seien (Ordner 4.2 act. 67 Frage 4). Er verlangte resp. erhielt für die Briefe eine Geldleistung. Damit generierte er Umsatz, den er durch die Vielzahl der Berichte steigern wollte und konnte. Wären die Berichte nicht (zumindest indirekt als Teil einer ordnungsgemässen Behandlung) gewinnbringend gewesen, hätte sie der Beschuldigte selbstredend nicht in einer so grossen Zahl verfasst. Immerhin sollen es pro Jahr ca. 15'000 gewesen sein (Ordner 4.2 act. 63 Frage 9).