Der Beschuldigte erledigte damit die Arbeit der anderen Ärzte selber, um sicher zu gehen, dass sie nach seinem Verständnis richtig und innert Frist erledigt wurde. In Bezug auf Dr. AH., aber auch in Bezug auf die anderen Ärzte ersparte er sich ein mehrmaliges Nachhaken. Es ist evident, dass es diese Vorgehensweise dem Beschuldigten ermöglichte, täglich eine Vielzahl solcher Berichte zu verfassen und die Effizienz erheblich zu steigern, indem er es sich sparte, sie den betreffenden Ärzten vorzulegen.