aus Bequemlichkeit so verhalten zu haben. Er habe das gemacht, weil es mit den Ärzten sehr schwierig gewesen sei. Die Berichte seien nicht wieder von ihnen zurückgekommen. Für sie seien sie «draussen» gewesen. Darum habe er irgendwann mit den Fantasieunterschriften angefangen. Er habe das aus Bequemlichkeit getan, damit er den Briefen nicht immer habe hinterherlaufen müssen, damit sie überhaupt rausgegangen seien. Die Patienten und die Versicherungen seien darauf angewiesen gewesen (Ordner 4.2 act. 67 Frage 4). Der Beschuldigte erledigte damit die Arbeit der anderen Ärzte selber, um sicher zu gehen, dass sie nach seinem Verständnis richtig und innert Frist erledigt wurde.