vom 21. Mai 2016 selber unterzeichnet, weil er raus gemusst hätte. Wenn er den Bericht Dr. AH. zur Unterschrift gegeben hätte, hätte er diesen nach ca. einem halben Jahr in dessen Wühlstapel wiedergefunden, aber rausgegangen wäre er sicher nicht (Ordner 4.2 act. 13 Frage 57). Anlässlich der Einvernahme vom 28. Februar 2018 anerkannte der Beschuldigte, dass «das mit den Fantasieunterschriften» falsch gewesen sei, und beteuerte, dass es ihm leid tue. Er gab an, sich - 21 -