Dass dem tatsächlich so war, erhellt aus der Aussage des Beschuldigten anlässlich der Einvernahme vom 18. Februar 2018, wonach er pro Tag manchmal bis zu 100 solcher Berichte verfasst habe (Ordner 4.2 act. 13 f. Frage 61). Es liegt auf der Hand, dass die Zeitersparnis durch die eigenhändige Unterzeichnung immens war. In Bezug auf Dr. AH. gab er darüber hinaus zu Protokoll, er habe den Bericht vom 7. Juni 2016 über die Notfallbehandlung von AF. vom 21. Mai 2016 selber unterzeichnet, weil er raus gemusst hätte.