Die vom Beschuldigten ausgestellten Rezepte haben es den Patienten ermöglicht, in der Apotheke Medikamente zu beziehen und sich die Kosten dafür von der Krankenkasse vergüten zu lassen. Dadurch hat der Beschuldigte ihnen einen Vorteil verschafft, der unrechtmässig war, weil sie zum rechtmässigen Medikamentenbezug eines gültigen Rezepts bedurft hätten. Dem Beschuldigten war das als langjähriger Arzt bewusst. Er hat damit in der Absicht, die Patienten unrechtmässig zu bereichern, gehandelt. Sodann hat er sich selber einen unrechtmässigen Vorteil verschafft, indem er - 19 -