Nichts anderes ergibt sich in Bezug auf die Kosten, die gemäss Anklageziffer 3.3. der AC. Krankenkasse für die für M. erbrachten Leistungen in Rechnung gestellt wurden. In den Akten befindet sich eine von der AC. Krankenkasse an M. adressierte Leistungsabrechnung über den Betrag von Fr. 86.65. Den Details zur Leistungsabrechnung ist zu entnehmen, dass der AC. für eine von Dr. med. E. am 10. August 2017 erbrachte ärztliche Behandlung der Betrag von Fr. 86.95 in Rechnung gestellt wurde und die AC. diesen Betrag dem Rechnungssteller direkt überwiesen hat (Ordner 5.1.1 act.