In der gemäss Anklageziffer 3.1 am 21. Juni 2016 erstellten und an die AA. Krankenkasse adressierten Rechnung sind Leistungen aufgelistet, die bei der Behandlung von J. vom 12. Juni 2016 und am 20. Juni 2016 in Abwesenheit des Patienten erbracht wurden. Als Leistungserbringer wird F. aufgeführt (Ordner 4.2 act. 52). Der Beschuldigte bestreitet nicht, J. am 12. Juni 2016 behandelt und anlässlich der Behandlung ein Rezept unter Verwendung des Namens von F. ausgestellt zu haben (vgl. E. 2.3.1).