5.3. 5.3.1. Das Attest eines Arztes über die physischen und psychischen Leiden eines Patienten und die Bestätigung der Unzumutbarkeit eines Umzugs zuhanden des Sozialamts beweist eine rechtlich erhebliche Tatsache. Damit kommt der Bescheinigung Urkundenqualität im Sinne von Art. 110 Abs. 4 StGB zu, was vom Beschuldigten nicht bestritten wird. 5.3.2. Die vom Beschuldigten erstellte Bescheinigung ist in Briefform auf dem Briefpapier der Ärztezentrum N. AG verfasst worden. Sie ist an O., adressiert und trägt den Betreff: Patient: M. *tt.mm.jjjj [Adresse], R. Ärztliche Bescheinigung - zur Vorlage beim Sozialamt -