3.2. 3.2.1. Ein gültiges Arbeitsunfähigkeitszeugnis beweist die Arbeitsunfähigkeit eines Arbeitnehmers. Es entbindet den Arbeitnehmer vorübergehend von der vertraglich geschuldeten Arbeitsleistung und löst die Lohnfortzahlungspflicht des Arbeitgebers aus. Es ist folglich dazu bestimmt und geeignet, - 10 - eine Tatsache von rechtlicher Bedeutung zu beweisen. Entsprechend kommt ihm entgegen dem Vorbringen des Beschuldigten Urkundenqualität im Sinne von Art. 110 Abs. 4 StGB zu.