dass der Betroffene genau weiss, welcher konkreter Handlungen er beschuldigt und wie sein Verhalten rechtlich qualifiziert wird, damit er sich in seiner Verteidigung richtig vorbereiten kann. Er darf nicht Gefahr laufen, erst an der Gerichtsverhandlung mit neuen Anschuldigungen konfrontiert zu werden (BGE 143 IV 63 E. 2.2 mit Hinweisen). 2.3. 2.3.1. Ein gültiges Arztrezept berechtigt zum Bezug eines Medikaments. Es ist folglich dazu bestimmt und geeignet, eine Tatsache von rechtlicher Bedeutung zu beweisen. Entsprechend kommt ihm Urkundenqualität im Sinne von Art. 110 Abs. 4 StGB zu.