In den übrigen Punkten (teilweise Einstellung des Verfahrens (Dispositivziffer 1; Anklageziffer 1), Freisprüche vom Vorwurf der mehrfachen Urkundenfälschung in Bezug auf einen Arztbericht sowie 800 weitere Arztberichte (Dispositivziffer 2.1.; Anklageziffer 4.2.), Zivilpunkt (Dispositivziffer 6) und Höhe der Entschädigung der amtlichen Verteidigung (Dispositivziffern 8.1., 8.2. und 8.3.) wurde das vorinstanzliche Urteil nicht angefochten. Sie sind daher nicht zu überprüfen (Art. 404 Abs. 1 StPO).