Die Anschlussberufung der Staatsanwaltschaft richtet sich gegen die vorinstanzlichen Freisprüche von den Vorwürfen der mehrfachen Urkundenfälschung in Bezug auf 174 und 313 Krankenkassenabrechnungen (Dispositivziffer 2.2., Anklageziffern 4.2. und 4.3.) und der Beschimpfung (Dispositivziffer 2.3., Anklageziffer 9) sowie die Höhe der ausgefällten Freiheitstrafe (Dispositivziffer 4.1.). -6-