1. Der Beschuldigte hat mit Berufung die vorinstanzlichen Schuldsprüche (Dispositivziffer 3), die Strafzumessung (Dispositivziffer 4), die Landesverweisung (Dispositivziffer 5) und damit einhergehend die Verlegung der Verfahrenskosten und die Rückforderung des Honorars der amtlichen Verteidigung (Dispositivziffern 7. und 8.4.) angefochten. Die Anschlussberufung der Staatsanwaltschaft richtet sich gegen die vorinstanzlichen Freisprüche von den Vorwürfen der mehrfachen Urkundenfälschung in Bezug auf 174 und 313 Krankenkassenabrechnungen (Dispositivziffer 2.2., Anklageziffern