4. 4.1. Mit Berufungserklärung vom 8. November 2019 beantragte der Beschuldigte, er sei freizusprechen und ihm sei pro Tag Haft eine Genugtuung von Fr. 300.00 zuzusprechen. Eventualiter sei er mit einer Geldstrafe unter Gewährung des bedingten Strafvollzugs zu bestrafen; auf den Vollzug der Vorstrafen sowie auf eine Landesverweisung sei zu verzichten. -5-