Dem Beschuldigten werden die Verfahrenskosten - ausgenommen jene für die amtliche Verteidigung - auferlegt, somit insgesamt Fr. 37'334.45. 8. 8.1. Es wird Vormerk genommen, dass das Honorar von Fr. 21'071.10 der ersten amtlichen Verteidigerin des Beschuldigten, Frau Rechtsanwältin Dr. Claudine Cavegn, Baden, bereits ausbezahlt wurde. 8.2. Der zweiten amtlichen Verteidigerin des Beschuldigten, Frau Rechtsanwältin Evelyne Gloor, Baden, wird eine Entschädigung von Fr. 6'012.40 (inkl. MwSt.) zu Lasten der Staatskasse zugesprochen.