87 AHVG durch Zweckentfremdung von Arbeitnehmerbeiträgen - des Vergehens gegen das BG über die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge gemäss Art. 76 BVG durch Zweckentfremdung von Arbeitnehmerbeiträgen -3- - des mehrfachen Vergehens gegen das BG über die direkte Bundessteuer gemäss Art. 187 DBG und § 256 StG AG durch Veruntreuung von Quellensteuern - der Misswirtschaft gemäss Art. 165 Ziff. 1 StGB 4. 4.1. Der Beschuldigte wird gestützt auf Art. 40, 47 und 49 Abs. 1 StGB zu 3 Jahren Freiheitsstrafe verurteilt.