3. Der Beschuldigte wird schuldig gesprochen - der mehrfachen Tätigkeit als Arzt ohne Bewilligung gemäss § 53 Abs. 1 lit. b GesG AG ab 14.06.2016 - der mehrfachen Urkundenfälschung gemäss Art. 251 Ziff. 1 StGB - des mehrfachen Betrugs gemäss Art. 146 Abs. 1 StGB - des mehrfachen Vergehens gegen das BG über die Alters- und Hinterlassenenversicherung gemäss Art. 87 AHVG durch Zweckentfremdung von Arbeitnehmerbeiträgen - des Vergehens gegen das BG über die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge gemäss Art.