1. Das Verfahren wird zufolge Verjährung des Tatbestandes der Tätigkeit als Arzt ohne Bewilligung gemäss § 53 Abs. 1 lit. b GesG in Bezug auf Anklageziffer 1 für den Zeitraum vom 18.09.2014 bis 13.06.2016 eingestellt. 2. 2.1. Der Beschuldigte wird freigesprochen von der Anklage - der mehrfachen Urkundenfälschung gemäss Art. 251 Ziff. 1 StGB betreffend  Arztbericht (Anklageziffer 3.1.)  800 Arztberichte (Anklageziffer 4.2)  174 Krankenkassenabrechnungen (Anklageziffer 4.3)  313 Krankenkassenabrechnungen (Anklageziffer 4.4).