6.2. Im Übrigen werden die von der Staatsanwaltschaft beschlagnahmten Gegenstände den berechtigten Personen herausgegeben. Die Staatsanwaltschaft trifft die sachgemässen Verfügungen. 6.3. Die sichergestellten Waffen (Pfefferspray «Black Pepper Jet», Pfefferspray «Original Pepper Box Abwehrspray», Klappmesser «Laguiole», Samurai Schwert, Baseballschläger und Taser-Lampe) werden gestützt auf Art. 31 WG i.V.m. § 2 Abs. 1 der kantonalen Vollziehungsverordnung zum Waffengesetz dem Polizeikommando des Kantons Aargau überwiesen. Sofern sich die Waffen nicht bereits bei der Fachstelle SIWAS befinden, wird die Staatsanwaltschaft mit der Überweisung beauftragt.