zu einer Freiheitsstrafe von 5 Jahren, einer bedingten Geldstrafe von 90 Tagessätzen à Fr. 110.00, d.h. Fr. 9'900.00, Probezeit 4 Jahre, und einer Verbindungbusse von Fr. 1'000.00, ersatzweise 10 Tage Freiheitsstrafe, verurteilt. 5.2. Die Untersuchungshaft von 701 Tagen (20.08.2013 bis 21.07.2015) wird gestützt auf Art. 51 StGB auf die Freiheitsstrafe angerechnet. 6. 6.1. Folgende beschlagnahmten Arzneimittel werden gestützt auf Art. 69 Abs. 1 StGB eingezogen: - 1 angebrauchte Schachtel «Proviron 25 mg» - 20 Ampullen mit verschiedenen anabolen Steroiden Die Staatsanwaltschaft trifft die sachgemässen Verfügungen.