2. [in Rechtskraft erwachsen] Das Verfahren wird hinsichtlich der Anklage der mehrfachen Widerhandlung gegen das Heilmittelgesetz gemäss Art. 86 Abs. 1 lit. b i. V. m. Art. 87 Abs. 1 lit. f HMG (Anklageziffer 10) zufolge Verjährung eingestellt. 3. Der Beschuldigte wird freigesprochen vom Vorwurf: - des gewerbsmässigen Wuchers gemäss Anklageziffern 1.1, 1.4, 1.7, 1.9, 1.11, 1.12, 1.13, 1.14 und 1.15; - der Nötigung gemäss Anklageziffern 2.4, 2.5 und 2.7; - der Veruntreuung gemäss Anklageziffer 4.1.