Um 2 Stunden zu kürzen sind die Aufwendungen von insgesamt 5.5 Stunden für das Verfassen des Schlussplädoyers. Das Plädoyer beinhaltete grösstenteils Wiederholungen der Berufungsbegründung, was nicht zu entschädigen ist. Weiter wurde ein Aufwand von geschätzten 9 Stunden für die Berufungsbegründung inkl. Reisezeit geltend gemacht. Effektiv dauerte die Berufungsverhandlung ohne Mittagspause nur 6.5 Stunden, weshalb dieser Aufwand auf 7.5 Stunden (inkl. Weg) zu kürzen ist.