Hingegen sind die Aufwendungen vom 14. September 2020 von insgesamt 5 Stunden für das Aktenstudium, die schriftliche Berufungsbegründung und die Berufungsantwort der Staatsanwaltschaft gänzlich zu streichen. Es ist nicht ersichtlich, inwiefern nach umfassender Berufungsbegründung ein - 61 - weiteres Aktenstudium nötig sein sollte, zumal das Studium des Verhandlungsprotokolls bereits mit 2 Stunden und das Studium der Berufungsantwort der Staatsanwaltschaft mit 1.16 Stunden abgegolten wurde.