10.2.2. Die sichergestellten Waffen (Pfefferspray «Black Pepper Jet», Pfefferspray «Original Pepper Box Abwehrspray», Klappmesser «Laguiole», Samurai Schwert, Baseballschläger und Taser-Lampe) sind gestützt auf Art. 31 WG i.V.m. § 2 Abs. 1 der kantonalen Vollziehungsverordnung zum Waffengesetz dem Polizeikommando des Kantons Aargau zu überweisen. 10.3. Die beschlagnahmten Vermögenswerte (Bargeld von Fr. 21'417.55 und Guthaben auf dem auf den Beschuldigten lautenden Konto […] bei der CH._____) sind gestützt auf Art. 267 Abs. 3 StPO zur Kostendeckung zu verwenden.