das beschlagnahmte Bargeld (Ziff. 7.4 des Urteildispositiv) und das beschlagnahmte Guthaben auf dem Konto der CH._____ (Ziff. 7.5 des Urteildispositivs) zur Deckung der Verfahrenskosten verwendet. Der Beschuldigte beantragt die Herausgabe der im Anhang der Anklageschrift Absätze 2 bis 7 genannten Inhalte der braunen Couverts - 58 - (Berufungsbegründung, S. 34). Bereits mit Verfügung vom 23. Oktober 2019 wurde dem Beschuldigten sein kosovarischer Pass herausgegeben.