seiner selbständigen Tätigkeit im Transportwesen ein monatliches Einkommen von rund Fr. 8'000.00 zu erzielen, wovon er jedoch das Leasing für den Bus bezahlen müsse. Es blieben ihm monatlich zwischen Fr. 4'100.00 und Fr. 4'500.00 (GA act. 86). Dies bestätigte er anlässlich der Berufungsverhandlung. Seine Frau arbeite bei CG._____ (Protokoll Berufungsverhandlung, S. 66). Sein inzwischen 20-jährige Sohn habe die KV-Lehre abgeschlossen und mache nun eine Weiterbildung zum Immobilienmakler (Protokoll Berufungsverhandlung, S. 66).