Sachbeschädigung, wo ab Fr. 10'000.00 von einem grossen Schaden ausgegangen wird). Der rein monetäre Taterfolg ist im Vergleich zu bei einem Raub möglichen Deliktsbeträgen aber noch nicht als ausserordentlich hoch zu bezeichnen. Eher leicht wiegt sodann der Taterfolg hinsichtlich der Verletzung der inneren Freiheit und des Sicherheitsgefühls. Zwar dürfte der Vorfall von BF._____ als durchaus einschneidend empfunden worden sein. Es ist aber nicht ersichtlich, dass er auf diesen Vorfall zurückführende anhaltende psychische Einschränkungen erlitten hätte.