Das Gericht misst die Strafe innerhalb des ordentlichen Strafrahmens nach dem Verschulden zu (Art. 47 Abs. 1 StGB). Ausgangspunkt ist die Schwere der Verletzung oder Gefährdung des betroffenen Rechtsguts (Art. 47 Abs. 2 StGB). Ein Raub ist ein Diebstahl unter Anwendung von Gewalt oder Drohung. Damit schützt der Tatbestand des Raubes zum einen das Vermögen, andererseits werden bei der Tatvariante der Androhung einer gegenwärtigen Gefahr für Leib und Leben die innere Freiheit und das Sicherheitsgefühl geschützt.