Vorliegend wurde der Beschuldigte am 20. August 2013 verhaftet. Anklage wurde am 7. November 2016 erhoben. Diese Zeitdauer erscheint zwar lange, jedoch betraf die Untersuchung weitere Mittäter und es waren zahlreiche Zeugeneinvernahmen vorzunehmen. So zeigt auch das Verfahrensprotokoll keine längeren Zeiten der Untätigkeit auf. Am 5. März 2018, und damit über ein Jahr nach Anklageerhebung wurde zur vorinstanzlichen Hauptverhandlung vom 25. Oktober 2018 vorgeladen. Das Urteil im Dispositiv wurde dem Beschuldigten am 8. November 2018 zugestellt. Der Beschuldigte musste somit seit Anklageerhebung zwei Jahre auf ein Urteil warten, mithin fast fünf Jahre seit seiner Verhaftung.