je mit Hinweisen). Eine Strafminderung aufgrund einer Verletzung des Beschleunigungsgebots drängt sich nur auf, wenn eine von der Strafbehörde zu verantwortende krasse Zeitlücke zu Tage tritt. Dazu genügt es nicht, dass diese oder jene Handlung etwas rascher hätte vorgenommen werden können (Urteil des Bundesgerichts 6B_176/2017 vom 24. April 2017 E. 2.). Wird eine Verletzung des Beschleunigungsgebots festgestellt, ist diesem Umstand angemessen Rechnung zu tragen.