Insgesamt ist für die schwere Körperverletzung von einem noch knapp leichten bis mittelschweren Verschulden und in Relation zum Strafrahmen von bis zu 10 Jahren Freiheitsstrafe – für sich betrachtet – einer dafür angemessenen Freiheitsstrafe von 3 Jahren auszugehen. Im Rahmen der Asperation ist zu beachten, dass die schwere Körperverletzung nur insoweit in einem Zusammenhang mit dem gewerbsmässigen Wucher, für welchen die Einsatzstrafe festgesetzt worden ist, steht, als dass der Grund für die schwere Körperverletzung auf eine fehlende Zinszahlung von C._____ zurückzuführen ist. Im Übrigen besteht aber kein enger Zusammenhang. Sodann sind verschiedene geschützte Rechtsgüter betroffen.