Der Beschuldigte, der C._____ physisch klar überlegen war, hat ohne Vorwarnung und ohne direkt ergangene Provokation mit seiner Faust mehrfach und heftig gegen den Kopf von C._____ geschlagen. Die Art und Weise bzw. die Verwerflichkeit und Brutalität seines Handelns ist damit aber nicht wesentlich über die Erfüllung des Tatbestands der schweren Körperverletzung, der eine entsprechend schwere Einwirkung auf den Körper des Opfers voraussetzt, hinausgegangen. Die Beweggründe des Beschuldigten waren rein monetärer und somit egoistischer Natur. Er wollte C._____ dafür abstrafen, dass er die (wucherischen) Zinsen nicht bezahlt hatte.