Dennoch wiegt der Verlust eines Auges im Vergleich zu einer vollständigen Erblindung deutlich weniger schwer. Zu beachten ist nach dem Verlust eines Auges allerdings auch, dass die Gefahr einer weiteren Einschränkung der Sehkraft oder gar Erblindung als Folge zukünftiger Einwirkungen oder Erkrankungen deutlich höher wiegt. Nach dem Gesagten ist unter Berücksichtigung des breiten Spektrums der vom Tatbestand der schweren Körperverletzung erfassten Verletzungen und Verletzungsfolgen von einem vergleichsweise noch knapp leichten bis mittelschweren Taterfolg auszugehen.