9.6.2. Diese Einsatzstrafe ist aufgrund der weiteren Straftatbestände, die mit einer Freiheitsstrafe zu bestrafen sind (schwere Körperverletzung, gewerbsmässiger Betrug, Nötigungen) angemessen zu erhöhen. 9.6.2.1. Hinsichtlich der schweren Körperverletzung ergibt sich Folgendes: Der Beschuldigte hat C._____, da dieser die Zinsen nicht bezahlt hatte, mit der Faust mehrfach heftig ins Gesicht geschlagen. Dabei erlitt C._____ mehrere Knochenbrüche im Gesicht und verlor auf dem linken Auge beinahe vollständig die Sehkraft. Mit der massiven Verletzung des linken - 50 -