Der Beschuldigte ist mit einer grossen kriminellen Energie vorgegangen. Da er offensichtlich alleine nicht in der Lage war, Darlehen in dieser Grössenordnung zu vergeben, wandte er sich jeweils an einen oder mehrere Geldgeber im Kosovo. Es bestand eine klare Organisation und Koordination. Der Beschuldigte investierte sodann viel Zeit und Aufwand in das Inkasso der ausstehenden Darlehenszinsen und scheute sich auch nicht, diese mit Gewalt und Drohungen (dazu siehe unten) einzutreiben. Damit ist die Art und Weise der Tatbegehung deutlich über die Erfüllung des qualifizierten Tatbestands hinausgegangen, was sich verschuldenserhöhend auswirkt.