Aufgrund der noch aufzuzeigenden Schwere seines Verschuldens betreffend die Nötigung, die schwere Körperverletzung und den gewerbsmässigen Betrug kann hierfür jedoch nur eine Freiheitsstrafe ausgesprochen werden. Hingegen ist in Bezug auf die Veruntreuung, den Raub, die Urkundenfälschung sowie die Widerhandlungen gegen das Waffengesetz und das Strassenverkehrsgesetz je eine Geldstrafe auszusprechen. 9.6. 9.6.1. Die schwerste Straftat, für welche hinsichtlich der mit einer Freiheitsstrafe zu bestrafenden Straftaten die Einsatzstrafe festzusetzen ist, ist der gewerbsmässige Wucher. Dazu ergibt sich Folgendes: