Anlässlich der Verhaftung des Beschuldigten am 20. August 2013 wurde der Originalführerausweis im Portemonnaie des Beschuldigten gefunden (Ord. 21 act. 7585). Bei der Hausdurchsuchung in seiner Wohnung am 21. August 2013 wurde auf dem Tisch im Wohnzimmer sodann das Schreiben des Strassenverkehrsamt Aargau mit dem Führerausweisduplikat, ausgestellt am 2. August 2013, gefunden (Ord. 6 act. 1568).