5.3. Unbestritten ist, dass L._____ das auf seine Frau immatrikulierte Fahrzeug, Mercedes […], SO aaa, dem Beschuldigten zur Benutzung überlassen hat (Ord. 38 act. 13630; Ord. 28 act. 9966). Ebenfalls unbestritten ist, dass der Beschuldigte mit diesem Personenwagen am 5. Juli 2013 die Schweiz in Richtung Kosovo verlassen hat (Ord. 28 act. 9966). Aus den TK- Protokollen ist ersichtlich, dass CC._____ ein Auto kaufen wollte (Ord. 28 - 38 - act. 9974 ff.). CC._____ bestätigte dies sodann und erklärte, dass es sich dabei um einen Mercedes ML, silber, gehandelt habe. Das Geschäft sei jedoch nicht zustande gekommen (Ord. 36 act. 12999).