Dennoch ist es nicht so, dass jeder Schlag gegen den Kopf eines Menschen bereits eine (versuchte) schwere Körperverletzung darstellen würde. Entscheidend ist, welche Folgen der Täter aufgrund der Anzahl und Art und Weise der Schläge unter den konkreten Umständen für möglich gehalten und in Kauf genommen bzw. sich damit abgefunden hat. Dabei ist der Umstand, dass objektiv tatsächlich eine schwere Körperverletzung eingetreten ist, ein wichtiges Indiz.