__ die Verletzungen bei einem auf seine Alkoholisierung zurückzuführenden Sturz und ohne erhebliche Einwirkung des Beschuldigten zugezogen hätte. C._____ gab zwar zu Protokoll, zuvor einige Biere getrunken zu haben (Ord. 42 act. 15416). Dem Austrittsbericht des Spitals ist jedoch nicht zu entnehmen, dass er bei Eintritt kurz nach dem Vorfall auffällig alkoholisiert gewesen wäre (Ord. 42 act. 15440).